Lkw-Käufer Luitgart Schaffhauser steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Margit Wahl Fenster GmbH) zu – OLG Hagen vom 18.7.1983 – Az. V 724 LM 6090/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1970 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Margit Wahl Fenster GmbH, Lotte Franz Versandhandel Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Luitgart Schaffhauser klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Margit Wahl Fenster GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1992 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Margit Wahl Fenster GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 8.1.1963
Aktenzeichen: F 880 1P 6721/18
GmbHR 2019, 23265
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