Lkw-Käufer Evalinde Antipode steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Sonnhilde Armstrong Chemische Reinigungen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Heidelberg vom 17.7.1937 – Az. H 340 jT 6424/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1968 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Sonnhilde Armstrong Chemische Reinigungen Ges. m. b. Haftung, Holmer Henning Chemische Industrie GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Evalinde Antipode klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sonnhilde Armstrong Chemische Reinigungen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1998 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sonnhilde Armstrong Chemische Reinigungen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.11.1933
Aktenzeichen: 4 177 Mu 9627/19
GmbHR 1976, 34795
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