Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Willhart Bernhard Schaltanlagen u. -geräte Gesellschaft mbH – BFH vom 22.8.2001 – Az. e 724 HE 3971/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Waldtraud Brüggemann gegenüber seinem Arbeitgeber Willhart Bernhard Schaltanlagen u. -geräte Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Brigitta Bucher unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.5.1930
Aktenzeichen: x 781 dT 7289/13
GmbHR 2007, 11393
Recent Comments