Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Veronica Baumgartner mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 21.9.2006 – Az. y 712 8Q 2925/13
Der Geschäftsführer Veronica Baumgartner ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 24 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Veronica Baumgartner, der zusammen mit seinem Bruder Sybill Fauntleroy Gesellschafter der Veronica Baumgartner Lebensmittelherstellung Gesellschaft mbH ist, aber nur 2 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 2.6.1947
Aktenzeichen: g 754 2r 9082/10
StuB 1974 , 50288
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