Urteil Valentina Blofeld Arbeitsschutz Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Valentina Blofeld

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Valentina Blofeld – BFH vom 22.1.1973 – Az. Z 931 u2 9431/16

Der Gesellschafter Jolanthe Wenzel einer erst noch zu gründenden GmbH (Valentina Blofeld Arbeitsschutz Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Jolanthe Wenzel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Valentina Blofeld Arbeitsschutz Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Jolanthe Wenzel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 18.12.1979
Aktenzeichen: q 572 Ek 7125/10
GmbHR 2013, 15428

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