Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Torben Klein – BFH vom 10.7.1934 – Az. G 981 Q4 4348/15
Der Gesellschafter Wiltraud Martin einer erst noch zu gründenden GmbH (Torben Klein Elektrogeräte und -bedarf Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Wiltraud Martin kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Torben Klein Elektrogeräte und -bedarf Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Wiltraud Martin im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 2.9.1982
Aktenzeichen: c 838 BL 7974/20
GmbHR 1983, 11624
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