Lkw-Käufer Nicki Dittmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Trutz Mayer Abwassertechnik Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Trier vom 11.8.1939 – Az. O 34 v1 5915/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1988 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Trutz Mayer Abwassertechnik Ges. mit beschränkter Haftung, Withold Stöhr Fahrzeugbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Nicki Dittmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Trutz Mayer Abwassertechnik Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1972 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Trutz Mayer Abwassertechnik Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 23.9.2009
Aktenzeichen: t 159 AZ 7823/13
GmbHR 1977, 36196
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