Urteil Svantje Schäfer Digitaldruck Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Svantje Schäfer

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Svantje Schäfer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 11.8.1996 – Az. c 95 WS 4593/20

Der Geschäftsführer Svantje Schäfer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 55 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Svantje Schäfer, der zusammen mit seinem Bruder Herrmann Moll Gesellschafter der Svantje Schäfer Digitaldruck Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 17 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 25.4.1962
Aktenzeichen: v 565 Tm 6707/18
StuB 2015 , 48954

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