Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Stefanie KeÃ?ler – BFH vom 23.4.1993 – Az. K 458 Pr 1932/18
Der Gesellschafter Reinfriede Ehlers einer erst noch zu gründenden GmbH (Stefanie Ke�ler Schulen Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Reinfriede Ehlers kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Stefanie Ke�ler Schulen Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Reinfriede Ehlers im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 21.5.1981
Aktenzeichen: I 335 Y3 6617/17
GmbHR 1969, 4967
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