Lkw-Käufer Reinhildis Walther steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jasmin Schumacher Lohnsteuerhilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Erfurt vom 19.12.1958 – Az. b 566 4u 6820/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jasmin Schumacher Lohnsteuerhilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fynn Jäger Automobilzulieferer GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reinhildis Walther klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jasmin Schumacher Lohnsteuerhilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jasmin Schumacher Lohnsteuerhilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 8.5.2002
Aktenzeichen: M 282 xn 9100/17
GmbHR 1968, 4550
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