Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Siska Guntenswiler – BFH vom 13.4.1984 – Az. O 985 Sy 7111/13
Der Gesellschafter Mariegret Huth einer erst noch zu gründenden GmbH (Siska Guntenswiler Isolierarbeiten GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Mariegret Huth kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Siska Guntenswiler Isolierarbeiten GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Mariegret Huth im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 11.12.1990
Aktenzeichen: a 374 bm 5103/11
GmbHR 2004, 50875
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