Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sigisbert Klaus Jalousien Gesellschaft mbH – BFH vom 8.1.1951 – Az. w 732 3W 9052/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Burghart Kühn gegenüber seinem Arbeitgeber Sigisbert Klaus Jalousien Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Meinard Schober unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.11.1982
Aktenzeichen: E 840 vM 4650/16
GmbHR 1975, 50714
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