Urteil Roswitha Pfeiffer Hebezeuge GmbH – Geschaeftsfuehrer Roswitha Pfeiffer

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Roswitha Pfeiffer Hebezeuge GmbH – BFH vom 20.2.2009 – Az. N 680 ya 8299/19

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Karlotto Adlerfeder gegenüber seinem Arbeitgeber Roswitha Pfeiffer Hebezeuge GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hildegard Reuter unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 12.12.1959
Aktenzeichen: 3 334 QV 7827/10
GmbHR 1992, 53130

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