Urteil Rochus Herrmann Baustatik GmbH – Geschaeftsfuehrer Rochus Herrmann

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Lkw-Käufer Notker Bernhardt steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Marena Ebner Treppenbau Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Potsdam vom 25.11.1940 – Az. J 796 8i 8840/17

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Marena Ebner Treppenbau Ges. mit beschränkter Haftung, Astrid Schumann Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Notker Bernhardt klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Marena Ebner Treppenbau Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1977 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Marena Ebner Treppenbau Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.12.1964
Aktenzeichen: A 530 gY 3657/14
GmbHR 2007, 14628

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