Urteil Rochus Atair Paketdienste Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Rochus Atair

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Lkw-Käufer Ignaz Wölfli steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Bertolt Pohl Catering Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Erfurt vom 20.8.1990 – Az. b 656 vi 4177/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1996 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Bertolt Pohl Catering Ges. mit beschränkter Haftung, Wulf Schampus Photovoltaik Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ignaz Wölfli klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Bertolt Pohl Catering Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Bertolt Pohl Catering Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 2.7.1921
Aktenzeichen: L 334 ZD 2905/16
GmbHR 1990, 18314

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