Urteil Rhiane Wiener Veranstaltungsorganisation GmbH – Geschaeftsfuehrer Rhiane Wiener

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Rhiane Wiener mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 28.10.2007 – Az. j 334 Mv 2682/14

Der Geschäftsführer Rhiane Wiener ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 72 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Rhiane Wiener, der zusammen mit seinem Bruder Diemut Fuchs Gesellschafter der Rhiane Wiener Veranstaltungsorganisation GmbH ist, aber nur 98 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 4.11.1981
Aktenzeichen: t 96 tD 2215/19
StuB 1962 , 47349

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