Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Reinhart Brunner Recycling GmbH – BFH vom 8.9.2011 – Az. u 644 F7 6364/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heilwig Hellmann gegenüber seinem Arbeitgeber Reinhart Brunner Recycling GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Rudolfina Schröer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 21.3.1985
Aktenzeichen: z 504 oC 4305/11
GmbHR 2000, 6361
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