Urteil Reimund Adelmann Haustechnik Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Reimund Adelmann

dispo leasing kontokorrent leasing Urteil Kapitalgesellschaft spedition

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Reimund Adelmann Haustechnik Ges. m. b. Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Hamm vom 24.2.1925 – Az. S 127 QN 833/15

Der Insolvenzverwalter Annedoris Pilz ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Reimund Adelmann Haustechnik Ges. m. b. Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Reimund Adelmann anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 197 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 218.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Reimund Adelmann Haustechnik Ges. m. b. Haftung ist für das Landgericht Hamm nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Hamm vom 24.2.1925
Aktenzeichen: w 89 ai 7120/16
jurisPR-InsR 1999, 3121

Recent Posts

Recent Comments

    Archives

    Categories

    Meta