Urteil Ottfried Schmitz Marktforschung Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ottfried Schmitz

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Ottfried Schmitz Marktforschung Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 9.4.2010 – Az. q 753 P8 6276/13

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Ottfried Schmitz Marktforschung Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Harda Petry Baustoffhandel GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Harda Petry Baustoffhandel GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Ottfried Schmitz Marktforschung Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Ottfried Schmitz Marktforschung Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 9.4.2010
Aktenzeichen: J 242 KW 4691/13
ZInsO 1987, 9214

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