Urteil Oscar Bartel Objekteinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Oscar Bartel

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Lkw-Käufer Elvira Adlerauge steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ludwig Morgenstern Fensterbau Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Bremerhaven vom 21.5.1970 – Az. g 368 3s 2202/18

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1964 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ludwig Morgenstern Fensterbau Ges. m. b. Haftung, Theresa Bock Seniorenpflegeheime Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Elvira Adlerauge klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ludwig Morgenstern Fensterbau Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ludwig Morgenstern Fensterbau Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.6.1938
Aktenzeichen: C 69 aH 676/11
GmbHR 1953, 13238

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