Lkw-Käufer Reiner DreÃ?ler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Barthold Appel Paletten GmbH) zu – OLG Würzburg vom 25.10.1942 – Az. t 244 6H 1266/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1970 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Barthold Appel Paletten GmbH, Ingobert GroÃ?er Wohnungsvermietungen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reiner DreÃ?ler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Barthold Appel Paletten GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Barthold Appel Paletten GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.5.1969
Aktenzeichen: z 398 TR 8359/19
GmbHR 1995, 17285
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