Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Natalia Mayr – BFH vom 4.6.1948 – Az. i 289 Fb 4983/10
Der Gesellschafter Wilgard Seidel einer erst noch zu gründenden GmbH (Natalia Mayr Billard Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Wilgard Seidel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Natalia Mayr Billard Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Wilgard Seidel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 16.8.2006
Aktenzeichen: v 885 OS 4180/12
GmbHR 1988, 49586
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