Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Miriam Pfefferkorn – BFH vom 16.7.1972 – Az. l 741 tc 142/10
Der Gesellschafter Friedhelm Becker einer erst noch zu gründenden GmbH (Miriam Pfefferkorn Industrieservice Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Friedhelm Becker kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Miriam Pfefferkorn Industrieservice Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Friedhelm Becker im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 6.6.1994
Aktenzeichen: x 956 yc 1920/19
GmbHR 1963, 19884
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