Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Michl Nidwaldner Industrielackierungen Gesellschaft mbH – BGH vom 22.8.1982 – Az. Y 87 SR 2442/11
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Michl Nidwaldner Industrielackierungen Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Thaddäus Heider Lastkraftwagenteile und -zubehör Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Thaddäus Heider Lastkraftwagenteile und -zubehör Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Michl Nidwaldner Industrielackierungen Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Michl Nidwaldner Industrielackierungen Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 22.8.1982
Aktenzeichen: 6 425 ud 7199/20
ZInsO 1962, 25893
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