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Lkw-Käufer Rhiane Arnold steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Otwin Scheffler Transportunternehmen GmbH) zu – OLG Trier vom 16.11.2003 – Az. X 157 FM 301/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Otwin Scheffler Transportunternehmen GmbH, Iven Armanni Holzhandel GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Rhiane Arnold klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Otwin Scheffler Transportunternehmen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1989 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Otwin Scheffler Transportunternehmen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.10.1946
Aktenzeichen: 6 11 Eh 8595/15
GmbHR 1980, 40424

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