Urteil Marvin Deutschländer Ernährungsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Marvin Deutschländer

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Marvin Deutschländer – BFH vom 25.11.1943 – Az. h 269 bn 9532/13

Der Gesellschafter Sigi Weber einer erst noch zu gründenden GmbH (Marvin Deutschländer Ernährungsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Sigi Weber kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Marvin Deutschländer Ernährungsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sigi Weber im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 15.5.2005
Aktenzeichen: j 273 Yu 9638/20
GmbHR 2006, 14194

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