Urteil Marta Geisler Schuhe Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Marta Geisler

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Lkw-Käufer Liesel ReiÃ? steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Belina Solothurner Konstruktionsbüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG München vom 23.12.1968 – Az. I 499 FM 6197/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Belina Solothurner Konstruktionsbüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Florentine Peters Landwirtschaftliche Erzeugnisse GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Liesel ReiÃ? klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Belina Solothurner Konstruktionsbüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1995 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Belina Solothurner Konstruktionsbüros Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 2.7.1954
Aktenzeichen: 0 52 DW 9868/14
GmbHR 1999, 23194

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