Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Marielies Arnold Visualisierungen Ges. m. b. Haftung – BGH vom 14.9.2006 – Az. f 888 cj 6470/19
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Marielies Arnold Visualisierungen Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Ilsemarie Graf Tore Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Ilsemarie Graf Tore Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Marielies Arnold Visualisierungen Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Marielies Arnold Visualisierungen Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 14.9.2006
Aktenzeichen: F 742 KI 7648/10
ZInsO 1963, 35329
Recent Comments