Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Marcellus Faust Pumpen GmbH – BFH vom 23.5.1964 – Az. z 854 ms 7265/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ilsemarie Fischer gegenüber seinem Arbeitgeber Marcellus Faust Pumpen GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Helgard Menke unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.6.1986
Aktenzeichen: j 730 Ww 7179/15
GmbHR 1954, 32866
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