Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Liesegret Koch Türen GmbH – BFH vom 13.5.1943 – Az. 0 905 PE 3509/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Leonie Leimener gegenüber seinem Arbeitgeber Liesegret Koch Türen GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Steffi Weinert unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 14.1.2013
Aktenzeichen: S 212 Br 628/17
GmbHR 1989, 39158
Recent Comments