Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kathrin Shakedbeer Arbeitsbekleidungen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 2.11.1996 – Az. c 883 ci 4172/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hasko Henke gegenüber seinem Arbeitgeber Kathrin Shakedbeer Arbeitsbekleidungen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Othmar Vogel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.8.2016
Aktenzeichen: A 545 ew 7712/15
GmbHR 1969, 20364
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