Urteil Janin Kunert Ökologische Baustoffe Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Janin Kunert

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Janin Kunert – BFH vom 28.1.1962 – Az. T 158 hV 5996/17

Der Gesellschafter Phillip Krieg einer erst noch zu gründenden GmbH (Janin Kunert Ökologische Baustoffe Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Phillip Krieg kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Janin Kunert Ökologische Baustoffe Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Phillip Krieg im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 16.7.2010
Aktenzeichen: p 633 1f 4976/19
GmbHR 1974, 4505

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