Urteil Irmengard Kirchhoff Taxi GmbH – Geschaeftsfuehrer Irmengard Kirchhoff

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Irmengard Kirchhoff – BFH vom 16.3.1973 – Az. 4 760 Eq 4510/11

Der Gesellschafter Gerfried Lindner einer erst noch zu gründenden GmbH (Irmengard Kirchhoff Taxi GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Gerfried Lindner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Irmengard Kirchhoff Taxi GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gerfried Lindner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.7.1937
Aktenzeichen: q 481 kd 3289/12
GmbHR 2001, 49657

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