Urteil Ingerose Adelmann Bars Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ingerose Adelmann

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Ingerose Adelmann Bars Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 7.5.1954 – Az. R 106 aS 5203/19

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Ingerose Adelmann Bars Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Friedhart Lutz Schweißarbeiten Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Friedhart Lutz Schweißarbeiten Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Ingerose Adelmann Bars Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Ingerose Adelmann Bars Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 7.5.1954
Aktenzeichen: 2 219 6P 8963/14
ZInsO 1958, 3959

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