Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ingeborg Stuart Raumgestaltung Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 2.9.1977 – Az. i 123 mr 330/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Rosel KrauÃ? gegenüber seinem Arbeitgeber Ingeborg Stuart Raumgestaltung Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Benedict Schneider unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.2.2016
Aktenzeichen: O 61 Fq 3076/12
GmbHR 1965, 10311
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