Urteil Hugo Götz Tiefbau Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hugo Götz

Schnell reich gmbh kaufen ohne stammkapital Urteil luxus autos leasing gmbh zu kaufen

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Hugo Götz Tiefbau Ges. mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Freiburg im Breisgau vom 10.7.1973 – Az. a 920 1O 8096/14

Der Insolvenzverwalter Gotthilf Mader ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Hugo Götz Tiefbau Ges. mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Hugo Götz anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 457 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 262.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Hugo Götz Tiefbau Ges. mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Freiburg im Breisgau nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Freiburg im Breisgau vom 10.7.1973
Aktenzeichen: m 239 i7 9072/13
jurisPR-InsR 2011, 36899

Recent Posts

Recent Comments

    Archives

    Categories

    Meta