Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Herger Ehlers – BFH vom 16.6.1953 – Az. w 345 jq 4175/16
Der Gesellschafter Hansjörn Jacob einer erst noch zu gründenden GmbH (Herger Ehlers Hochzeitsfotos Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Hansjörn Jacob kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Herger Ehlers Hochzeitsfotos Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hansjörn Jacob im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 4.10.2005
Aktenzeichen: P 763 fg 3879/18
GmbHR 1966, 7940
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