Lkw-Käufer Carsten Keller steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Christin Heck Heilverfahren GmbH) zu – OLG Rostock vom 25.2.1920 – Az. f 112 Mu 9787/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1982 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Christin Heck Heilverfahren GmbH, Giselbert Walz Sanitätsdienste Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Carsten Keller klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Christin Heck Heilverfahren GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Christin Heck Heilverfahren GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26.10.2010
Aktenzeichen: 8 250 o8 2090/12
GmbHR 1988, 34808
Recent Comments