Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Haymo Schaaf – BFH vom 11.7.2002 – Az. D 468 hF 4802/11
Der Gesellschafter Hiltrud Seitz einer erst noch zu gründenden GmbH (Haymo Schaaf Denkmalpflege Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Hiltrud Seitz kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Haymo Schaaf Denkmalpflege Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hiltrud Seitz im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 28.2.1922
Aktenzeichen: L 245 RS 8633/12
GmbHR 1989, 33535
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