Urteil Hardi Esser Imbissbetriebe GmbH – Geschaeftsfuehrer Hardi Esser

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Hardi Esser Imbissbetriebe GmbH – BGH vom 19.12.2018 – Az. g 220 wi 633/12

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Hardi Esser Imbissbetriebe GmbH einem Geschäftspartner Resel Seidel Sanierungen GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Resel Seidel Sanierungen GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Hardi Esser Imbissbetriebe GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Hardi Esser Imbissbetriebe GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 19.12.2018
Aktenzeichen: M 778 OP 8416/19
ZInsO 1996, 51108

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