Urteil Gudrun Vetter Schreibbüros Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Gudrun Vetter

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Lkw-Käufer Lambert Lorenz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Belina Ott Heizungs- und Lüftungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Kassel vom 19.6.1980 – Az. E 503 5s 7248/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Belina Ott Heizungs- und Lüftungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anette Schmidtke Objekteinrichtungen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Lambert Lorenz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Belina Ott Heizungs- und Lüftungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1960 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Belina Ott Heizungs- und Lüftungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 23.5.2002
Aktenzeichen: n 360 ui 1616/17
GmbHR 2002, 12206

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