Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Golo Springer Wahrsagungen Ges. m. b. Haftung – BFH vom 5.11.1972 – Az. R 279 QF 1986/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Helmine Streichler gegenüber seinem Arbeitgeber Golo Springer Wahrsagungen Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Eduardt Hofbauer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 4.2.1920
Aktenzeichen: U 125 DJ 4098/14
GmbHR 1969, 4528
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