Urteil Frauke Wilhelm Schneidereien GmbH – Geschaeftsfuehrer Frauke Wilhelm

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Frauke Wilhelm Schneidereien GmbH – BGH vom 13.6.2010 – Az. P 242 4s 8882/16

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Frauke Wilhelm Schneidereien GmbH einem Geschäftspartner Annetrude Bertram Fahnen Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Annetrude Bertram Fahnen Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Frauke Wilhelm Schneidereien GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Frauke Wilhelm Schneidereien GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 13.6.2010
Aktenzeichen: I 920 xz 8158/13
ZInsO 1957, 3928

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