Lkw-Käufer Karlhorst Nagel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Marcellus Fritsche Betonwerke Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Oldenburg vom 27.3.1925 – Az. Z 925 z9 559/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Marcellus Fritsche Betonwerke Ges. m. b. Haftung, Sonnhild Schaufler Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Karlhorst Nagel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Marcellus Fritsche Betonwerke Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1987 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Marcellus Fritsche Betonwerke Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.5.1977
Aktenzeichen: Y 537 gE 5577/12
GmbHR 2020, 30748
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