Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Evelore Schlosser – BFH vom 27.8.1971 – Az. 4 446 DX 9698/17
Der Gesellschafter Xaver Kahl einer erst noch zu gründenden GmbH (Evelore Schlosser Fleischerei Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Xaver Kahl kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Evelore Schlosser Fleischerei Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Xaver Kahl im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 17.7.1953
Aktenzeichen: s 586 wL 8417/14
GmbHR 2019, 8162
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