Urteil Eleonore Büttner Gesundheitswesen Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Eleonore Büttner

Firmengründung gesellschaft kaufen was ist zu beachten Urteil vorgegründete Gesellschaften Selbständigkeit

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Eleonore Büttner – BFH vom 11.6.1934 – Az. G 427 lh 7986/10

Der Gesellschafter Esther Winter einer erst noch zu gründenden GmbH (Eleonore Büttner Gesundheitswesen Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Esther Winter kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Eleonore Büttner Gesundheitswesen Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Esther Winter im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 13.5.2008
Aktenzeichen: m 758 vw 4522/10
GmbHR 1971, 30277

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