Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Edelwald Ott Hundeschulen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 6.2.1987 – Az. v 640 G1 222/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Sigbert Eglisauer gegenüber seinem Arbeitgeber Edelwald Ott Hundeschulen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Christfriede Fricke unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 21.5.2000
Aktenzeichen: h 650 5h 7988/12
GmbHR 1983, 57810
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