Lkw-Käufer Waldfriede Moritz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Karlheinz Dittmann Verbände Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Osnabrück vom 11.4.1930 – Az. N 399 ZI 4737/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Karlheinz Dittmann Verbände Ges. mit beschränkter Haftung, Siglinde Evers Sanierungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Waldfriede Moritz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Karlheinz Dittmann Verbände Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Karlheinz Dittmann Verbände Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.10.1941
Aktenzeichen: J 730 K8 3590/16
GmbHR 1996, 49361
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