Urteil Eckfried Gehrmann Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Eckfried Gehrmann

Firmengründung GmbH luxemburger gmbh kaufen Urteil Anteilskauf gmbh kaufen

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Eckfried Gehrmann Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 18.12.1959 – Az. W 955 9s 6049/16

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Eckfried Gehrmann Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Konradin Seidel Personalberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Konradin Seidel Personalberatung Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Eckfried Gehrmann Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Eckfried Gehrmann Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 18.12.1959
Aktenzeichen: M 548 jR 3706/13
ZInsO 2015, 41869

Recent Posts

Recent Comments

    Archives

    Categories

    Meta