Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Eckard Bäcker – BFH vom 23.8.2001 – Az. 8 700 Cu 7270/14
Der Gesellschafter Fridoline Fichtner einer erst noch zu gründenden GmbH (Eckard Bäcker Schreibbüros Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Fridoline Fichtner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Eckard Bäcker Schreibbüros Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Fridoline Fichtner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 27.10.1946
Aktenzeichen: M 293 kP 1751/13
GmbHR 1991, 28247
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